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Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

 


Für Erbausschlagungen sind in erster Linie die Nachlassgerichte zuständig. Wenden Sie sich daher für Erbausschlagungen zunächst an das für Ihren Fall zuständige Nachlassgericht. Sollten Sie dennoch einen Termin für eine Erbausschlagung bei uns wünschen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.