Erbbauzins Beglaubigung

Notargebühren

Bundesweit gelten einheitliche Notargebühren. Dies schreibt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit einem Gebührensystem vor.

Gerne beraten wir sie bereits vor Ihrem Termin, welche Kosten entstehen.

 

Das Notarkostengesetz finden Sie auch unter:

www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/